1. Eintreten für Demokratie und christliches Menschenbild
Christinnen und Christen suchen Verständigung und gehen zum Gespräch auch dorthin, wo es wehtut – das betonte Kirchenpräsidentin Prof. Dr. Christiane Tietz in ihrer Predigt im Eröffnungsgottesdienst der 10. Tagung der 13. Kirchensynode und nahm dabei insbesondere Bezug auf populistische und extremistische Positionen, die zunehmend Verbreitung finden (ein wichtiges Thema auch im Bericht der Kirchenpräsidentin: Drs. 04/26). Gleichzeitig wurde in der Predigt deutlich: Es gibt in jeder Debatte Grenzen und gerade für die Kirche auch nicht relativierbare Überzeugungen, z.B. das Festhalten an der Botschaft der Nächstenliebe und an der biblischen Lehre von der Gottebenbildlichkeit aller Menschen. Damit ist eine Absage an jede Menschenfeindlichkeit verbunden, was die Synode auch durch eine Änderung der Kirchengemeindewahlordnung (Drs. 18/26 G) zum Ausdruck brachte. Rechtzeitig vor der nächsten Kirchenvorstandswahl wird so klargestellt, dass in ein solches kirchliches Leitungsamt nur Personen wählbar sind, die „sich weder kirchenfeindlich verhalten noch extremistische, antisemitische, rassistische oder sonst menschenverachtende Positionen vertreten oder in Organisationen Mitglied sind oder sich betätigen, die entsprechende Positionen vertreten.“ Die Kirchensynode beschloss außerdem eine Resolution „Für Menschenwürde und Demokratie – gegen Rechtsextremismus und Menschenverachtung“ (Drs. 36/26 R) und eine Resolution (Drs. 35/26 neu), die Kritik übt an geplanten Maßnahmen auf Landesebene im Zusammenhang der Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS), die Kirchenleitung hat sich dieser Resolution angeschlossen. Eine Resolution der Synode des Dekanats Gießener Land, die als Dekanatsantrag (Drs. 33/26 DA) vorlag und sich gegen aktuelle Zulassungsbeschränkungen bei Integrationskursen zur Sprachförderung ausspricht, hat sich die Kirchensynode zu eigen gemacht.
2. Leitung und Verwaltung in der Kirche
Die Kirchensynode hat sich mit den Ergebnissen der Erprobung von Verwaltungsleitungen (Drs. 13/26) befasst und nach intensiver Debatte das Verwaltungsneuordnungsgesetz (Drs. 21-1/26 G) in 2./3. Lesung mit Änderungen beschlossen. Ziel dieser Reform ist eine gemeinsame Kirchenverwaltung über alle Ebenen hinweg, die gleichzeitig kostengünstiger sein soll. Die Regionalverwaltungen werden aufgelöst und gesamtkirchlich angestellte Verwaltungsleitungen in Nachbarschaftsräumen und Dekanaten eingeführt. In der synodalen Debatte wurde deutlich, dass der erfolgreiche Fortgang der Digitalisierung von großer Wichtigkeit für den Erfolg der Verwaltungsreform ist: Die Kirchensynode hat zu diesem Thema erneut einen Bericht (Drs. 14/26) entgegengenommen, der gegenüber der Vorlage zur 9. Tagung deutlich erweitert wurde.
In erster Lesung wurde eine Gesetzesvorlage zur Änderung der Zusammensetzung der Kirchenleitung (Drs. 16/26 G) beraten, die einen neuen Zuschnitt der Propsteien und der Aufgaben von Pröpst*innen und Dekan*innen beschreibt und den Wegfall der Stellen von zwei Pröpst*innen und der Stelle einer/eines Visitationsbeauftragten vorsieht. Die Vorlage wurde ausführlich diskutiert und zur weiteren Beratung zusammen mit zahlreichen Anträgen zur Vorbereitung der 2./3. Lesung in die Ausschüsse überwiesen mit Federführung durch den Theologischen Ausschuss. Außerdem hat die Kirchensynode beschlossen, dass Kirchensynodalvorstand und Kirchenleitung vor der nächsten Synodaltagung einen Studientag zu den Themenfeldern „Leitung“, „Leitungshandeln“ und „Leitungs-strukturen“ veranstalten sollen.
3. Die Zukunft gestalten: Einsparziel und Klimaschutzmaßnahmen
Die Kirchensynode hat einen Rahmenplan zur Umsetzung der Einsparbeschlüsse (Drs. 22/26 B) bis zum Jahr 2035 per Beschluss festgelegt. Diese Planung definiert bisher einige Bewertungskriterien und Vorgehensweisen, konkrete Umsetzungsvorschläge wird die Kirchenleitung zur Herbstsynode 2026 vorlegen. Das Gesamtziel der Einsparmaßnahmen bis zum Jahr 2035 beträgt zusätzliche 85 Mio. Euro einschließlich eines Puffers von 10 Mio. Euro.
Trotz der Sparmaßnahmen wurde in der synodalen Debatte deutlich, dass die EKHN die Zukunft gestalten und dabei das Leitbild der Bewahrung der Schöpfung als Anspruch an sich selbst vor Augen behalten will. Die Kirchensynode hat sich mit der Treibhausgas-Bilanz 2024 (Drs. 23/26 B) beschäftigt und sie zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen; zur weiteren Umsetzung des Klimaschutzgesetzes wurde nach Beratung einer von der Kirchenleitung vorgelegten Maßnahmenprojektion im Rahmen des 1. Klimaschutzplans (Drs. 24/26 B) die Einrichtung einer ausschussübergreifenden Arbeitsgruppe beschlossen, die der Kirchensynode weitere Klimaschutzmaßnahmen empfehlen soll.
Nicht nur im Zusammenhang mit der Frage des Klimaschutzes war das Thema Kirchliches Bauen präsent auf der Synodaltagung: Die Kirchensynode hat sich mit dem „Bericht der Kirchenleitung über Arbeit, Ergebnisse und Empfehlungen des Runden Tisches zum Gebäudebedarfs- und -entwicklungsplangesetz (GBEP-Gesetz)“ beschäftigt (Drs. 12/26). Es wurde deutlich, dass die Kirchensynode die Evaluierung des laufenden GBEP-Prozesses im Blick behalten und bei künftigen Prozessen berücksichtigen will.
4. Weitere Gesetze und Wahlen
Mit der Verabschiedung eines Kirchengesetzes wurde eine Sonderregelung mit der Landeskirche Baden beendet (Drs. 15/26 G), nach der einige Mitglieder einer Kirchengemeinde in Heppenheim das Wahlrecht in der badischen Kirchengemeinde Laudenbach hatten. In drei Lesungen wurden ebenfalls ein Kirchengesetz verabschiedet, das die Auflösung der Personalkirchengemeinde Christus-Immanuel in Frankfurt (Drs. 17/26 G) zur Folge hat. Die Kirchensynode hat außerdem eine Änderung des Ehrenamtsgesetzes (Drs. 20/26 G) beschlossen, durch die die Ehrenamtsakademie bei Beibehaltung der Marke in das Zentrum Bildung und Gesellschaft integriert wird. Ziel dieser Maßnahme ist eine stabile Aufstellung der Ehrenamtsakademie, die als kleine eigenständige Einrichtung ihrem Auftrag zuletzt nur eingeschränkt nachkommen konnte. Eine Vorlage, die auf eine Änderung der Kirchlichen Haushaltsordnung und eine dauerhafte Vereinfachung von Jahresabschlüssen der kirchlichen Körperschaften abzielt, wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen (Drs. 30/26 G). Hintergrund sind hier die immer noch erheblichen Rückstände bei Jahresabschlüssen, die im Zuge der Umstellung des Rechnungswesens in der EKHN auf die kaufmännische Buchführung (Doppik) entstanden sind.
Bei den Nachwahlen in die synodalen Ausschüsse wurden folgende nicht-ordinierte Mitglieder gewählt: Sabine Loth und Jan-Philipp Krätschmer in den Ausschuss für Jugend, Bildung, Erwachsene, Lebenswelten, Ortrud Störkel-Lang in den Rechnungsprüfungsausschuss sowie Tobias Dienst, Brigitte Luise Feucht, Colin McLemore und Dr. Kerstin Oldsen in den Verwaltungsausschuss.
Darmstadt, den 6.5.2026
Felipe Blanco Wißmann