Taufe in der Markus-Gemeinde
Durch das Sakrament der Taufe wird Ihr Kind in die Gemeinschaft der Christinnen und Christen aufgenommen. Vor der Taufhandlung versprechen Eltern und Paten, den Täufling im christlichen Glauben zu erziehen. Daher sieht das Kirchengesetz vor, dass wenigstens ein Elternteil Mitglied der Evangelischen Kirche ist.
Der erste Schritt
Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Gemeindebüro auf, um einen Termin für ein Taufgespräch und die Taufe abzustimmen. Es ist hilfreich, wenn Sie zum Taufgespräch das Familienbuch oder die Geburtsurkunde Ihres Kindes bereithalten.
Die Paten
Wer Pate werden möchte, muss ebenfalls der evangelischen oder einer anderen christlichen Kirche angehören, konfirmiert oder mindestens 14 Jahre alt sein. Um ihre Kirchenzugehörigkeit nachzuweisen, benötigen Paten einen Patenschein, den sie im Büro ihrer jeweiligen Kirchengemeinde erhalten.
Die Taufe
Die Taufe feiern wir üblicherweise im Rahmen des Gemeindegottesdienstes. In besonderen Fällen kann sie auch im Rahmen eines eigenen Taufgottesdienstes oder durch einen anderen Pfarrer vollzogen werden. Dafür benötigen Sie ein Dimissoriale (Einverständniserklärung), das Sie bitte über das Gemeindebüro anfragen.
Die Paten erhalten nach der Taufe einen Patenbrief und der Täufling eine Taufbescheinigung. Überdies wird Ihnen bzw. Ihrem Kind noch ein kleines Geschenk im Namen unserer Gemeinde überreicht.
Mitmachen
Eltern und Paten sind herzlich eingeladen, den Gottesdienst musikalisch und textlich mitzugestalten. Einzelheiten besprechen Sie beim Taufgespräch. Den Taufspruch für Ihr Kind können Sie selbst auswählen. Eine Zusammenstellung von Sprüchen aus dem Alten und Neuen Testament finden Sie z.B. unter www.taufspruch.de. In vielen Bibelausgaben sind zentrale Sätze dick gedruckt - es lohnt sich, hier zu blättern.
Weitere Einzelheiten zur Taufe können Sie auch der Ordnung des kirchlichen Lebens der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau entnehmen.
Endlich Konfirmandin oder Konfirmand sein! Darauf freuen sich viele, die jetzt nach den Sommerferien in die achte Klasse kommen.
Bisher war damit aber auch verbunden, dass man sich entscheiden muss: Wo gehen meine Freundinnen und Freunde zum Unterricht? Und in welcher Gemeinde in Kronberg möchte ich die Konfirmation feiern?
Ab sofort wird diese Entscheidung nicht mehr nötig sein. Denn die drei Kronberger Kirchengemeinden bieten für die Jugendlichen aus allen Stadtteilen eine gemeinsame Konfirmandenzeit an.
Pfarrerin Annabell Ulrich und die beiden Pfarrer Matthias Hessenauer und Lothar Breidenstein werden das Jahr gemeinsam gestalten. Die wöchentlichen Treffen werden in allen drei Gemeinden angeboten. So können alle entscheiden, zu welcher Gruppe sie gehen möchten.
Und unabhängig vom Ort des Unterrichts können sich alle aussuchen, in welcher Kirche die Konfirmation gefeiert werden soll. Das bedeutet: Man kann in Kronberg zum Unterricht gehen, aber die Konfirmation in Schönberg oder Oberhöchstadt feiern und umgekehrt. Damit kommen die Kirchengemeinden den Wünschen der Familien entgegen.
Die Gemeinden St. Johann Kronberg und die Markus-Gemeinde haben in den vergangenen Jahren sehr gute Erfahrungen mit diesem Konzept gesammelt. In diesem Jahr wird sich auch die Gemeinde Oberhöchstadt anschließen.
Für Jugendliche aus allen drei Gemeinden wird es darum auch einen gemeinsamen Anmeldetermin geben, zu dem alle künftigen „Konfis“ und ihre Eltern eingeladen sind.
Der genaue Termin wird in Kürze hier bekannt gegeben.
Dort werden wir das Konzept vorstellen und die Gruppen bilden.
Die Jugendlichen, die zur Gemeinde gehören, werden dazu auch schriftlich eingeladen. Doch auch wer nicht getauft ist, kann am Unterricht teilnehmen und sich dann für Taufe und Konfirmation entscheiden. Angemeldet werden in der Regel Jugendliche, die jetzt in der siebten Klasse sind. Ausnahmen sind nach Rücksprache möglich.
Bei Fragen melde dich gerne im Gemeindebüro: kirchengemeinde.oberhoechstadt@ekhn.de oder bei Pfarrerin Annabell Ulrich: Annabell.Ulrich@ekhn.de
Wir freuen uns, Euch kennenzulernen!
Pfarrerin Annabell Ulrich, Pfarrer Matthias Hessenauer und Pfarrer Lothar Breidenstein
Wir freuen uns, dass Sie sich für das Ja zueinander im Rahmen einer kirchlichen Trauung interessieren. In der kirchlichen Trauung versprechen die Eheleute einander Liebe und Treue und empfangen Gottes Segen für ihren weiteren Lebensweg.
In der Evangelischen Kirche bleibt die standesamtliche Eheschließung Voraussetzung für die kirchliche Trauung, ungeachtet der Änderung des Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2009.
Der erste Schritt
Bitte wenden Sie sich an das Gemeindebüro, um einen Termin für das Traugespräch und die Trauung zu vereinbaren.
Das Traugespräch
Das Traugespräch dient dazu, Sie kennenzulernen und gemeinsam über Bedeutung und Ablauf der Trauung zu sprechen. Zugleich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wünsche zur Gottesdienstgestaltung zu äußern.
Nützliche Informationen rund um den Traugottesdienst sowie eine Auswahl von Trausprüchen aus dem Alten und Neuen Testament finden Sie auch unter www.trauspruch.de.
Darüber hinaus finden Sie weitere Einzelheiten zur Trauung in der Ordnung des kirchlichen Lebens der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.
Trauung in einer anderen Gemeinde
Wenn Sie in der Heimatgemeinde Ihres Ehepartners heiraten möchten, benötigen Sie zum Nachweis Ihrer Kirchenzugehörigkeit eine "Bescheinigung für die Trauung", die Sie über das Gemeindebüro erhalten.
Trauung durch einen anderen Pfarrer
Möchten Sie in der Evangelischen Markus-Gemeinde Schönberg von einem anderen Pfarrer getraut werden, benötigen Sie ein Dimissoriale (Einverständniserklärung). Bitte kontaktieren Sie hierzu das Gemeindebüro.
Gebühren
Der Traugottesdienst ist gebührenfrei. Falls weder Sie noch Ihr Ehepartner Mitglied der Evangelische Markus-Gemeinde Schönberg sind, freuen wir uns über eine Spende für die Nutzung unseres Kirchraumes. Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten für den Organisten in jedem Fall selbst tragen.
Der Hochzeitstag ist ein besonderer Tag im Jahr, der mit vielen besonderen Erinnerungen verbunden ist. Die Evangelische Markus-Gemeinde Schönberg bietet Paaren unterschiedliche Möglichkeiten, ihr silbernes, goldenes oder diamantenes Ehejubiläum im kirchlichen Rahmen zu feiern: In einem selbstständigen Gottesdienst, einer Hausandacht oder einem normalen Sonntagsgottesdienst.
Der erste Schritt
Bitte wenden Sie sich an das Gemeindebüro, um einen Termin für den Gottesdienst zu vereinbaren. In einem Vorbereitungsgespräch können Sie Ihre Wünsche äußern und den Ablauf der Feier festlegen.
Die Zuwendung zu Kranken, Sterbenden und Trauernden ist eine der wichtigsten seelsorgerischen Aufgaben der christlichen Gemeinde. Bitte zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten, wenn Sie unsicher sind oder Fragen zum Thema Tod sowie zur Sterbe- und zur Trauerbegleitung haben.
Der erste Schritt
In der Regel übernimmt das Bestattungsinstitut die Anmeldung der Bestattung im Gemeindebüro, das dann mit Ihnen Kontakt aufnimmt, um einen Termin für das Trauergespräch abzustimmen.
Der Ablauf
Der Bestattung geht normalerweise die Trauerfeier voraus. Im Trauergottesdienst wird der Verstorbene der Gnade Gottes anbefohlen und den Hinterbliebenen in der Botschaft von der Auferstehung Trost gespendet. Den genauen Ablauf der Bestattung und den Inhalt der Trauerfeier besprechen Sie im Trauergespräch. Bitte bedenken Sie, dass eine kirchliche Bestattung nicht möglich ist, wenn sich der Verstorbene ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat.
Die Erdbestattung endet mit der Absenkung des Sarges ins Grab, dem dreimaligem Erdwurf, Vaterunser und Segen für die Anwesenden.
Bei der Feuerbestattung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder findet die Trauerfeier am Sarg und die Urnenbeisetzung zu einem späteren Zeitpunkt statt, oder die Trauerfeier wird an der Urne gehalten. Bei der ersten Form verbleibt der Sarg normalerweise in der Trauerhalle und wird erst abgeholt, wenn die Trauergemeinde gegangen ist.
Bestattung durch einen anderen Pfarrer
Soll die Bestattung von einem anderen Pfarrer vorgenommen werden, wird ein Dimissoriale (Einverständniserklärung) benötigt. Wenden Sie sich dafür bitte an das Gemeindebüro.
Danach
Auch nach der Bestattung sind wir für Sie da. Die oder der Verstorbene wird in die Fürbitte im folgenden Gemeindegottesdienst eingeschlossen. Außerdem wird ihrer oder seiner sowie der Angehörigen im Gottesdienst am Ewigkeitssonntag gedacht.
Weiterführende Informationen
Weitere Einzelheiten zur kirchlichen Bestattung können Sie auch der Ordnung des kirchlichen Lebens der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau entnehmen.
Auf folgende Seiten der EKHN finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Bestattung und Trauer.
Informationen zur Friedhofssatzung, insbesondere den Bestattungszeiten, finden Sie auf der Homepage der Stadt Kronberg.